Text gilt ab: 07.02.2000
914-B
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) und Neun Technische Lieferbedingungen (TL)
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 13. Januar 1998, Az. IID9-43345-001/94
(AllMBl. S. 81)
Zitiervorschlag:An |
die Regierungen |
die Autobahndirektionen | |
die Straßenbauämter | |
das Straßen- und Wasserbauamt | |
die Staatlichen Hochbauämter | |
die Straßenverkehrsbehörde | |
nachrichtlich: | |
die Oberfinanzdirektionen*) | |
die Hochschulbauämter | |
die Landkreise | |
die Städte | |
die Gemeinden |
Verzeichnis der Anlagen
Anlage 1: |
Tabelle 5: Geeignete transportable Schutzeinrichtungen |
Anlage 2: |
Bild 2: Einsatzbereiche für transportable Schutzeinrichtungen auf zweibahnigen Straßen |
*) [Amtl. Anm.:] nunmehr: Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern