Inhalt

Text gilt ab: 07.02.2000

3.

Gleichzeitig hat das Bundesministerium für Verkehr****)die folgenden neuen Technischen Lieferbedingungen (TL) für Elemente der Arbeitsstellensicherung bekannt gegeben:
1.
Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken (TL-Absperrschranken 97)
2.
Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken (TL-Leitbaken 97)
3.
Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln (TL-Absperrtafeln 97)
4.
Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder und Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen (TL-Aufstellvorrichtungen 97)
5.
Technische Lieferbedingungen für vorübergehende Markierungen (TL-Vorübergehende Markierungen 97)
6.
Technische Lieferbedingungen für Warnbänder bei Arbeitsstellen an Straßen (TL-Warnbänder 97)
7.
Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente (TL-Leitelemente 97)
8.
Technische Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrichtungen (TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97)
9.
Technische Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen (TL-Transportable Lichtsignalanlagen 97)
Zu der neuen TL wird ergänzt, dass die jeweils unter Punkt 5 erwähnten Eignungsnachweise dem Käufer grundsätzlich zur Verfügung zu stellen sind (nicht nur auf Anforderung).
In den TL Absperrschranken, TL Leitbaken, TL (fahrbare) Absperrtafeln und TL Leitelemente sind wahlweise Folien nach Typ 1 oder 2 bestimmt. Im Hinblick auf die bessere Erkennbarkeit und der längeren Haltbarkeit sollen hier ausschließlich Folien nach Typ 2 vertraglich vereinbart werden.
Bei den TL-Vorübergehende Markierungen ist zu beachten, dass hier anstatt der Version I (nationale Anforderungen) jeweils die Version II (europäische Anforderungen) sowie zusätzlich die Tabellen 9 und 14 (Sichtbarkeiten von Markierungsfolien und -farben) in den Verträgen vereinbart werden sollen. Darüber hinaus sind hier bei den Kontrollprüfungen neben der in den TL erwähnten Augenschein- und Kennzeichnungsprüfung zusätzlich die lichttechnischen Eigenschaften durch Messungen nachzuweisen.

****) [Amtl. Anm.:] nunmehr: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen