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Text gilt ab: 31.01.2005

4.6 

Das leichte Fallgewichtsgerät kann - ein homogenes Prüflos vorausgesetzt - auch ohne Kalibrierung und ohne bekannte Korrelation zu vertraglichen Anforderungswerten im Rahmen der Prüfmethode M 3 für eine vergleichsweise Beurteilung der erzielten Verdichtungsqualität und zum Aufsuchen von Schwachpunkten im Sinne eines „proof rolling“ eingesetzt werden. Dieses Vorgehen bietet sich insbesondere bei räumlich beengten Verhältnissen an.