Inhalt

Text gilt ab: 31.01.2005

4.4 

Zur Ermittlung der bauvertraglichen Anforderungen an den Verdichtungsgrad (DPr) bzw. an den Verformungsmodul (Ev2) kommen zunächst die entsprechenden direkten Prüfverfahren in Betracht. Sind Dichtemessungen und Proctorversuche auf Grund der Bodeneigenschaften prüftechnisch zu schwierig oder zu zeitaufwändig oder lassen sie sich wegen der vorgeschriebenen Einbauleistung nicht im erforderlichen Umfang zeitgerecht ausführen, können die in Abschnitt 14.2 ZTV E-StB 1995 aufgezählten, indirekten Prüfverfahren auf der Grundlage von nachweislichen Erfahrungen oder Kalibrierungen der Prüfstellen durchgeführt werden. Auf die Richtwerte für die Zuordnung für grobkörnige Böden gemäß Tabelle 8 ZTV E-StB 94 wird hingewiesen. Insbesondere bei trockenen bindigen Böden kann es darüber hinaus notwendig sein, auch den Luftporenanteil zu bestimmen.