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Text gilt ab: 31.01.2005

4.1 

Soweit nicht bereits im Rahmen der Ausschreibung entsprechende Festlegungen getroffen worden sind, ist auf der Baustelle vor Beginn der Verdichtungsarbeiten zu vereinbaren, dass für Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen dasselbe Prüfgerät zu verwenden ist.