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RPE-Stra 01
Text gilt ab: 23.12.2002

II. 

Die Richtlinien für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Straßenbefestigungen (RPE-Stra) – Ausgabe 2001 – werden hiermit in Bayern eingeführt. Sie sind bei der Erhaltungsplanung der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und – so weit entsprechende Zustandsdaten vorhanden sind – der Kreisstraßen, die von den Straßenbauämtern betreut werden, anzuwenden. Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird die Anwendung der RPE-Stra 01 empfohlen.