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Text gilt ab: 26.11.2001

I. 

Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau (ZTV Verm-StB 01)“ sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und den Straßenbauverwaltungen der Länder, der Wirtschaft und Forschung sowie der Bauindustrie aufgestellt worden.
Die ZTV Verm-StB 01 enthalten zum einen die Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauvermessungen im Straßen- und Brückenbau. Diese behandeln die vermessungstechnischen Arbeiten bei der Bauausführung und Bauüberwachung und ergänzen die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Die vermessungstechnischen Arbeiten dienen der Kontrolle der plangerechten Bauausführung, der fortlaufenden Bestandserfassung sowie der Abnahme und Abrechnung der Bauleistungen.
Zum anderen werden dem Auftraggeber Richtlinien für die Bauvermessung, insbesondere zum Aufstellen der Leistungsbeschreibung sowie zur Kontrolle und Dokumentation der Bauleistungen, an die Hand gegeben.