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Text gilt ab: 01.05.2002
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1.4 

das Bayerische Landesamt für Versorgung und Familienförderung für
- die Dienste der Offenen Behindertenarbeit
- die Fachstellen für Angehörigenarbeit
- die Hospizvereine und –initiativen.
2
In-Kraft-Treten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.
Seitz
Ministerialdirektor