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Text gilt ab: 01.01.2002
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Förderung der Betreuung von psychisch Kranken durch Laienhelfer

AllMBl. 1997 S. 933


8113.1-G
Förderung der Betreuung von psychisch Kranken durch Laienhelfer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit
vom 17. November 1997 Az.: IV 5/5545-1/1/97,
geändert durch Bekanntmachung vom 28. August 2001 (AllMBl S. 372)
Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung) Zuwendungen zur Durchführung der Betreuung von psychisch Kranken durch Laienhelfer in Bayern.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.