Text gilt ab: 20.01.1978
                        
                        Mustervordrucke für die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
vom 20. Januar 1978, Az. P/1585-3/1/78
        (AllMBl. S. 33)
806-A
        
        Mustervordrucke
        für die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten
        
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
        für Arbeit und Sozialordnung
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        vom 20. Januar 1978 Az.: P/1585-3/1/78
        
        
        Der Berufsbildungsausschuss beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung hat nach In-Kraft-Treten der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsangestellten vom 22. Juli 1977 (BGBl I S. 1425) die Neufassung von Mustern eines Berufsausbildungsvertrages (Anlage 1)806-A-128-A001.pdf und eines Ausbildungsplanes (Anlage 2)806-A-128-A002.pdf beschlossen. Ferner wurde ein Muster eines Ausbildungsnachweises (Anlage 3)806-A-128-A003.pdf verabschiedet, das der vorgeschriebenen Führung eines Berichtshefts (§ 8 AOSozV) dienen soll.
        
        Das Staatsministerium empfiehlt allen Sozialversicherungsträgern im Geschäftsbereich, diese Muster zu verwenden. Das Muster des Berufsausbildungsvertrages entspricht den Anforderungen des § 4 Berufsbildungsgesetz. Die mit Anstellungs- und Berufsausbildungsvertrag überschriebene Eingangsformel ist für dienstordnungsrechtlich geregelte Ausbildungsverhältnisse vorgesehen. 
        
        Die Bekanntmachung vom 4. Juli 1973 (AMBl S. A 182) wird insoweit aufgehoben.
        
        
        
        I. A. Dr. Schmatz, Ministerialdirektor
        
      
    
  
1 [Amtl. Anm.:]  Nunmehr: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen