Inhalt

FiAbgaR
Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zweck der Förderung

Die Mittel aus der Fischereiabgabe dienen zur Förderung der Fischerei in Bayern.
Förderziel ist vor allem auch der Ausgleich nachteiliger zivilisatorischer Einflüsse auf die Fischbestände und den Lebensraum der Fische.