Text gilt ab: 01.05.1987
8.
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- über die Regierung an die Wehrbereichsverwaltung VI
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- auf dem Dienstwege an die Bayer. Staatskanzlei zur Weiterleitung an die zuständigen Stellen der Stationierungsstreitkräfte.
Dazu ist den zuständigen Stellen eine Kopie der Schutzgebietsverordnung bzw. -anordnung samt maßstabsgetreuer Karte zu übersenden.
Die Mitteilung soll enthalten
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- den Hinweis auf eventuelle bestehende Manöverbeschränkungen etc. oder
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- die Bitte – trotz Freigabe für Manöver (Nr. 4.4.7.2.) – möglichst schonend zu üben.