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Text gilt ab: 01.05.1980
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Zu § 6 Abs. 2: Außer-Kraft-Treten früherer Vorschriften

Die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 6. März 1959 (LMBI S. 71) wird aufgehoben, soweit sie nicht bereits in Teilen außer Kraft war. Damit treten außer Kraft die Ausführungsrichtlinien zur Verwaltungsanordnung über die Förderung der Privatwaldwirtschaft vom 6. März 1959, die Erläuterungen zur Verordnung über die Erhebung von Benutzungsgebühren durch Dienststellen der Staatsforstverwaltung vom 6. März 1959 und die Anweisung für die Bayerischen Forstämter über die Förderung des Privatwaldes vom 6. März 1959. Es wird ferner aufgehoben die vorläufige Regelung für die Übernahme der fachtechnischen Geschäftsführung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen vom 9. Juli 1973 Nr. F 5-NW 140 b-26.
I. A.
Haagen
Ministerialdirektor
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