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Text gilt ab: 01.11.2006

2. Dienstabzeichen der Forstschutzbeauftragten

Das Dienstabzeichen der Forstschutzbeauftragten (Art. 35 Abs. 2 Satz 1 BayWaldG) ist ein schildförmiges Abzeichen, gestickt oder gedruckt auf Tuchunterlage oder in Metall. Seine obere Breite beträgt 35 mm, die Länge einschließlich der 17,5 mm hohen Abrundung 44 mm. Die Grundfärbung des Abzeichens besteht aus weiß-blauen Rauten. Das Abzeichen wird begrenzt von einem 1,5 mm breiten dunkelgrünen Rand; in der Mitte ist auf den weiß-blauen Rauten ein schräg liegendes einschließlich Blattstiel 34 mm langes dunkelgrünes Eichenblatt mit einer 18 mm hohen silberfarbenen Eichel eingezeichnet. Am oberen Rand des Dienstabzeichens ist ein von einem 0,5 mm breiten dunkelgrünen Streifen abgetrennter 6 mm hoher Raum von den Rauten ausgespart; er trägt die 4 mm hohe Inschrift „FORSTSCHUTZ“ (Muster in Anlage 2).
Das Abzeichen auf Tuchunterlage ist am oberen Teil des linken Ärmels zu tragen. Es hat über den 1,5 mm breiten dunkelgrünen Randstreifen hinaus einen Rand zum Annähen. Das Abzeichen in Metall wird auf der Kleidung an der linken Brustseite getragen.