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Text gilt ab: 23.06.2003

3. Anregung des Grundbuchberichtigungszwangs durch die Flurbereinigungsbehörde

Wird der Flurbereinigungsbehörde im Laufe eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz bekannt, dass das Grundbuch hinsichtlich einer Eigentümereintragung durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs unrichtig geworden ist, und wird eine Berichtigung des Grundbuchs durch die Beteiligten trotz Belehrung nicht herbeigeführt, regt sie beim Grundbuchamt die Anwendung des Grundbuchberichtigungszwangs an.