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Text gilt ab: 01.07.1978
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7814-L

Ländliche Siedlung: Vollzug der Grundsätze für eine modifizierte Handhabung der Wiederkaufsrechte vom 24. Februar 1975

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten
vom 21. Mai 1977, Az. B 4-6116/443

(LMBl. S. 130)

Zitiervorschlag:

7814-L
Ländliche Siedlung: Vollzug der Grundsätze für eine modifizierte Handhabung der Wiederkaufsrechte vom 24. Februar 1975
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 21. Mai 1977 Az.: B 4-6116/443,
geändert durch Bekanntmachung vom 3. Januar 1979 (LMBl S. 2)
Die Grundsätze zur modifizierten Handhabung der Wiederkaufsrechte vom 24. Februar 1975 Nr. B 5- 6116/386 (LMBl S. 35), in folgendem „Grundsätze“ genannt, sind sowohl auf Bodenreformland als auch auf Grundstücke, die das Siedlungsunternehmen nach den Vorschriften des Reichssiedlungsgesetzes (RSG) erworben hat oder künftig erwerben wird, anzuwenden. Wertausgleichsbeträge aus Wiederkaufsregelungen beim Bodenreformland werden vom Siedlungsunternehmen vereinnahmt und an den Freistaat Bayern abgeführt; beim RSG-Land ist der Wertausgleich in die satzungsmäßige allgemeine Rücklage des Siedlungsunternehmens einzubringen. Für den Vollzug der Grundsätze wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen bestimmt: