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Text gilt ab: 01.07.1978
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8. Ländliche Heimstätten und Kleinsiedlerstellen

Auf die ländlichen Heimstätten und die im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geförderten Kleinsiedlerstellen finden die Grundsätze keine Anwendung. Die für sie getroffenen Sonderregelungen gelten bis auf weiteres fort.
I. A. Dr. von Trotha
Ministerialdirektor