Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2002

7. Aufgabenstellung

Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Rechtsverordnung über die Berufsausbildung im jeweiligen Ausbildungsberuf der Landwirtschaft die Prüfungsaufgaben. Vorschläge der zuständigen Stelle können übernommen werden. Überregional erstellte, schriftliche Prüfungsaufgaben sind zu übernehmen; dazu wird ein einheitlicher Prüfungstermin festgelegt.