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Text gilt ab: 01.01.2002

2. Zeitpunkt

Der Zeitpunkt der Zwischenprüfung soll so bestimmt werden, dass einerseits die Ausbildung so weit fortgeschritten ist, dass hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten abprüfbar sind und andererseits gegebenenfalls notwendige Korrekturen in der Ausbildung noch erfolgen können. Dies ist in der Regel vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres.