Text gilt ab: 01.01.2002

11. Teilnahmebescheinigung

Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung wird eine Bescheinigung mit der Feststellung des Ausbildungsstandes erstellt.
Der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule erhalten eine Ausfertigung der Bescheinigung. Der Ausbildungsbetrieb ist auf festgestellte Mängel hinzuweisen.
Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.