Inhalt

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Text gilt ab: 01.12.2005

4.   In-Kraft-Treten, Schlussbestimmungen

1Diese Bekanntmachung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung „Nebenamtlicher und nebenberuflicher Unterricht sowie Unterricht von sonstigen teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, auf die der Bundes-Angestelltentarifvertrag keine Anwendung findet, im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ vom 10. März 1993 (AllMBl S. 555), geändert durch Bekanntmachung vom 11. Januar 1995 (AllMBl S. 87), außer Kraft; der Anwendungsbereich dieser Bekanntmachung beschränkt sich ab 1. Januar 1998 auf den nebenamtlichen Unterricht und den Unterricht von geringfügig beschäftigten Lehrkräften sowie ab 1. Januar 2001 auf den nebenamtlichen Unterricht.