Text gilt ab: 01.07.2004

Fünfter Teil
Leistungsnachweise, Zwischenzeugnis, Vorrücken und Wiederholen

16.9.7 

Für die Bewertung der Semesterarbeit gilt folgendes Punktesystem:
Punkte
Inhalt
Ausgangssituation und Datenermittlung
bis 20
Zusammenstellung der Daten mit Beurteilung
bis 25
Verbesserungsvorschläge, betriebliche Konsequenzen
bis 30
Äußere Form
(wie Umschlag, Deckblatt, Schrift, Umfang, Bebilderung)
bis 10
Darstellung
(Gliederung, Ausdrucksweise, Rechtschreibung)
bis 15
Höchstpunktzahl
100
Die Umrechnung erfolgt nach dem Notenschlüssel gemäß Nr. 18.1.1.
Die Semesterarbeit wird dem Studierenden auf Antrag nach Beendigung des Schulverhältnisses ausgehändigt.

17.1.1 

In die benotete Stegreifaufgabe ist dem Studierenden Einsicht zu gewähren.

17.3 

Versäumen Studierende aus Gründen, die sie zu vertreten haben, im fachpraktischen Semester einen Schultag, so erhalten sie für die nicht erbrachte Leistung die Note ungenügend. Ob Studierende Versäumnisgründe zu vertreten haben, entscheidet der Schulleiter im Benehmen mit dem Semesterleiter.

18.1 

Werden Leistungen nach Punktezahlen bewertet, so ist für die Umrechnung folgender Schlüssel zu verwenden:
Note 1:
92
100
Punkte
Note 2:
81
91
Punkte
Note 3:
67
80
Punkte
Note 4:
50
66
Punkte
Note 5:
30
49
Punkte
Note 6:
0
29
Punkte.
Zulässig sind nur Noten, die die selbstständige Leistung des Einzelnen bewerten. Ebenso können bei Gemeinschaftsprojekten nur nachprüfbare Einzelleistungen benotet werden (keine Teamnote).

20.1.1 

Die Studierenden erhalten zum Abschluss des ersten bzw. des fachpraktischen Semesters ein Zwischenzeugnis nach den Anlagen 4a bzw. 4b.