Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2001

Elfter Teil

Schlussvorschriften

44.0.1 

a)
Schulbesuchsmeldungen:
Die Erfassung der Studierendendaten erfolgt durch die Fachakademie.
Die Erfassung der Daten muss für das erste, zweite und dritte Schuljahr jeweils zum 1. Oktober und 15. April (zwei mal pro Schuljahr) erfolgen.
b)
Schulchronik:
Die Fachakademie führt eine Schulchronik, in die die wichtigsten örtlichen Ereignisse aufzunehmen sind.

45.1.1 

Diese Richtlinien treten am 1. September 2001 in Kraft. Mit Ablauf des 31. August 2001 treten die Richtlinien zum Schulbetrieb an der Fachakademie für Landwirtschaft in Bayern vom 22. September 1995 geändert durch Bekanntmachung vom 13. Februar 1998 außer Kraft.
Adelhardt
Ministerialdirektor