Inhalt

VwVBayAbwAG
Text gilt ab: 01.04.2016

3. Leistungsausspruch

3.1  Angaben im Bescheid

Der Abgabebescheid muss insbesondere enthalten:
Die Abgabenummer,
den jährlichen Abgabebetrag,
die Begründung für den jährlichen Abgabebetrag,
den Fälligkeitstag,
die Angaben des Zahlungspflichtigen,
die zuständige Kasse und deren Konten.

3.2  Erstattungen

Dem Abgabepflichtigen zu erstattende Beträge sind durch Bescheid festzusetzen.

3.3  Fälligkeit

Die Fälligkeit ist durch die Bestimmung eines Kalendertages festzusetzen. Der Bescheid ist so rechtzeitig zu versenden, dass er mindestens einen Monat vor dem Fälligkeitstag zugestellt ist (Art. 12 Abs. 3 Satz 1 BayAbwAG).