Inhalt

Text gilt ab: 10.01.1977

4.   Vorbereitung des Anerkennungsverfahrens

4.1  

Der Antrag auf Einzelanerkennung ist bei dem Belegenheitsfinanzamt einzureichen.

4.2  

In den Fällen des § 4 Nr. 5 GrStG ist anzugeben
a)
die Bezeichnung des Grundbesitzes, für den Grundsteuerbefreiung begehrt wird, - Art, Lage, Größe, Aktenzeichen des Finanzamts -,
b)
der Steuerschuldner (§ 10 GrStG),
c)
die Art der Schule oder der Lehrgänge,
d)
die Anzahl der Schüler oder der Lehrgangsteilnehmer,
e)
die Anzahl der Lehrkräfte oder der Aufsichtspersonen.

4.3  

In den Fällen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 GrStG ist anzugeben
a)
die Bezeichnung des Grundbesitzes, für den Grundsteuerbefreiung begehrt wird, - Art, Lage, Größe, Aktenzeichen des Finanzamts -,
b)
der Steuerschuldner (§ 10 GrStG),
c)
die Art des Heimes oder des Seminars,
d)
der Träger des Heimes oder des Seminars,
e)
die Anzahl der im Heim oder Seminar untergebrachten Schüler, Jugendlichen, Studierenden oder sonstigen Personen, die eine berufliche Bildungseinrichtung besuchen,
f)
die Anzahl der Lehrkräfte oder der Aufsichtspersonen.

4.4  

Das Belegenheitsfinanzamt prüft die Angaben im Antrag und legt diesen mit der Einheitswertakte und einer Stellungnahme der zuständigen Oberfinanzdirektion vor. Aus der Stellungnahme muss hervorgehen, ob auch die übrigen Voraussetzungen für die Grundsteuerbefreiung gegeben sind (Eigentumsverhältnisse, Ausmaß der Steuerbefreiung, Stichtag für die Befreiung, Dauer der Voraussetzung).