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VGKostenBek
Text gilt ab: 01.06.2009
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360-I

Behandlung der Gerichtskosten und Aufwendungen der Beteiligten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren
(VGKostenBek)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 13. Juli 2004, Az. IZ6-1051.45

(AllMBl. S. 283)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Behandlung der Gerichtskosten und Aufwendungen der Beteiligten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren (VGKostenBek) vom 13. Juli 2004 (AllMBl. S. 283), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. April 2009 (AllMBl. S. 166) geändert worden ist

Für die verwaltungsmäßige Behandlung der Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) sowie der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren (einschließlich der Kosten des Vorverfahrens) wird im Einvernehmen mit der Bayerischen Staatskanzlei, den übrigen Staatsministerien sowie dem Bayerischen Obersten Rechnungshof Folgendes bestimmt: