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Text gilt ab: 01.01.2017

II.  

Die Bekanntmachung des Staatsministeriums der Justiz über die Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen an Zeugen und Sachverständige vom 1. August 1977 (JMBl S. 199) ist in der jeweils gültigen Fassung entsprechend anzuwenden.