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Text gilt ab: 01.12.1976
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Behandlung der im Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen in Bayern zulasten des Freistaates Bayern anfallenden Gerichtskosten

AMBl. 1976 S. 242


360-A
Behandlung der im Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen in Bayern zulasten des Freistaates Bayern anfallenden Gerichtskosten
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung 1 und der Finanzen
vom 30. November 1976 Az.: GER/3050/81/76
An
die Landesarbeitsgerichte,
die Arbeitsgerichte
Für die haushaltsmäßige Behandlung der Gerichtskosten zulasten des Freistaates Bayern in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen in Bayern wird, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Folgendes angeordnet:

1 [Amtl. Anm.:] Nunmehr: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen