Inhalt

Text gilt ab: 01.04.1999

2. Eine regelmäßige Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen auf örtlicher Ebene fördert die gegenseitige Information und Koordination und erhöht die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen und Initiativen. Hierzu bieten sich nach den in der Praxis gemachten Erfahrungen insbesondere folgende Formen an:

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Einrichtung eines selbständigen Arbeitskreises „Jugendkriminalität “,
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Einrichtung eines Unterausschusses „Jugendkriminalität “ in Zuordnung zum Jugendhilfeausschuss.
Daneben sollten auch andere bestehende Vernetzungsstrukturen wie z.B. die regelmäßig zwischen Jugendamt und Schule stattfindenden Treffen genutzt werden, um im erweiterten Teilnehmerkreis die Problematik der Jugendkriminalität zu erörtern und bei konkretem Anlass nähere Absprachen zu treffen.
Zuständigkeit und Verantwortung der beteiligten Stellen und Einrichtungen bleiben dabei unberührt.