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Text gilt ab: 30.07.2009

I. 

Die bereits 1971 in Verhandlungen mit dem Deutschen Presserat vereinbarten und 1982 geänderten Verhaltensgrundsätze zwischen Presse und Polizei wurden überarbeitet und in wesentlichen Aussagen den Erfahrungen angepasst. Die Ständige Konferenz der Innenminister/-senatoren der Länder hat mit Beschluss vom 26. November 1993 der Neufassung zugestimmt. Die Polizeidienststellen werden gebeten, die nachfolgenden Verhaltensgrundsätze bei der Wahrnehmung der Aufgaben zu beachten.