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Text gilt ab: 01.07.1989
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12. Schlussbestimmungen

Die Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 31. Januar 1983 über die Mitwirkung von Naturschutzverbänden bei der Bauleitplanung und in Planfeststellungsverfahren (MABl S. 149) wird durch diese Bekanntmachung ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1989 in Kraft.
I.A.
I.A.
Dr. Waltner
Jepsen
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor
I.A.
I.A.
Schuh
Prof. Dr. Buchner
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor
EAPl 173
GAPl 8608
AllMBl 1989 S. 604
Anlage
Liste der anerkannten Verbände und ihr satzungsgemäßer Aufgabenbereich (Stand: 14. Juni 1989) (4) (4)
1.
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesfachgeschäftsstelle
Bauernfeindstr. 23
90471 Nürnberg
Der Verbandszweck ist in § 2 der Satzung in der Fassung vom 1. März 1987 wie folgt beschrieben:
„Der BN verfolgt das Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen vor weiterer Zerstörung zu bewahren und wieder herzustellen.
In diesem Sinn setzt er sich im gesellschaftlichen und politischen Raum für einen umfassenden und nachhaltigen Natur- und Umweltschutz ein, indem er insbesondere
durch Bildungs- und Forschungsarbeit das Verständnis ökologischer Probleme und Zusammenhänge fördert,
die in Politik, Verwaltung und im Umweltbereich Verantwortlichen und die Öffentlichkeit auf Missstände im Umweltbereich hinweist und umweltpolitische Forderungen erhebt,
sich als gesetzlich anerkannter Naturschutzverband am Planungsverfahren beteiligt und auf den Vollzug der einschlägigen Gesetze dringt,
Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft und zum Artenschutz durchführt. “
2.
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1
91161 Hilpoltstein
Zweck und Aufgaben sind in § 2 der Satzung in der Fassung vom 10. November 1985 wie folgt beschrieben:
„Der LBV ist ein Zusammenschluss zur Förderung des Arten- und Biotopschutzes, insbesondere des Vogelschutzes in Bayern...
Er setzt sich für die Erhaltung einer artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenwelt ein durch:
Bewahren und Verbessern natürlicher und naturnaher Lebensräume,
durch Schaffen und Gestaltung von Ersatzlebensräumen,
durch spezielle Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten.
Er verbreitet durch Veröffentlichungen, Vorträge, Führungen, Lehrgänge, Ausstellungen und dergleichen die Kenntnis über die heimische Tier- und Pflanzenwelt und ihres Schutzes. Er fördert die Jugendarbeit und die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein. “
3.
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Pechdeller Straße 16
81545 München
Der Zweck ist in § 2 Abs. 2 der Satzung in der Fassung vom 30. März 1988 wie folgt beschrieben:
„Der Zweck des LFV ist der Schutz und die Pflege der Natur, insbesondere die Erhaltung der Gewässer in ihrem natürlichen Zustand und ihrer Ursprünglichkeit mit ihrem Fischbestand zum Wohl der Allgemeinheit und damit auch zur Förderung der Volksgesundheit. “
4.
Landesjagdverband Bayern e.V.
Hohenlindner Str. 12
85622 Feldkirchen
Der Aufgabenbereich ist in § 2 der Satzung in der Fassung vom 24. April 1982 wie folgt beschrieben:
„Der Zweck des Verbandes ist die Förderung der frei lebenden Tierwelt im Rahmen des Natur-, des Landschafts-, des Umwelt- und des Tierschutzes. “
5.
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Landesverband Bayern e.V.
Ludwigstraße 2
80539 München
Der Aufgabenbereich ist in § 2 der Satzung in der Fassung vom 11. Juni 1970 wie folgt beschrieben:
„Aufgabe ist es, alle Kräfte, die an der Erhaltung des Waldes und seiner Lebensgemeinschaft und damit an der gesunden Landschaft interessiert sind, zusammenzufassen und das Verständnis des Menschen für den Wald und die Natur zu pflegen. “
6.
Deutscher Alpenverein e.V.
Von-Kahr-Str. 2-4
80997 München
Der Aufgabenbereich ist in § 2 der Satzung in der Fassung vom 3. Juni 1978 wie folgt beschrieben:
„Zweck des Vereins ist, das Bergsteigen und Wandern in den Alpen, insbesondere für die Jugend, zu fördern, die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnis der Hochgebirge zu erweitern und zu verbreiten und dadurch die Liebe zur Heimat zu pflegen und zu stärken. “
7.
Verein zum Schutz der Bergwelt e.V.
Praterinsel 5
80538 München
Der Aufgabenbereich ist in § 2 der Satzung in der Fassung vom 11. Juni 1977 wie folgt beschrieben:
„Zweck des Vereins ist Natur- und Landschaftsschutz, Erhalt der Schönheit, Vielfalt, Eigenart und Ursprünglichkeit der Bergwelt, der Schutz und die Pflege besonders der Alpenpflanzen und -tiere sowie die Erweiterung der Kenntnis über sie. “
8.
Landesverband Bayern e.V. der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine
Herrn Landesnaturschutzwart Albert Lippert
Sonnenstr. 5
63869 Heigenbrücken
Der Aufgabenbereich ist in § 2 Abs. 4 der Satzung in der Fassung vom 28. Januar 1988 wie folgt beschrieben:
„Der Zweck des Verbandes ist die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der heimatlichen Mittelgebirgs- und Waldlandschaften in ihrer von Natur und Geschichte geprägten charakteristischen Gestalt. “

(4) [Amtl. Anm.:] Nunmehr: Stand 3. April 2000