Inhalt

Text gilt ab: 01.07.1989

1. Anerkannte Verbände

Die anerkannten Verbände und ihre satzungsgemäßen Aufgabenbereiche werden im Bayerischen Staatsanzeiger und im Allgemeinen Ministerialblatt bekannt gegeben. Die bisher anerkannten Verbände und ihre satzungsgemäßen Aufgabenbereiche sind in der Anlage aufgeführt.
Mitwirkungsberechtigt ist der anerkannte Verband, nicht eine rechtlich selbständige Untergliederung des Verbandes. Eine solche Untergliederung kann aber von dem anerkannten Verband zur Wahrnehmung seiner Mitwirkungsrechte bevollmächtigt werden.