Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1998

4.3. 

Sozialpädagogische Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Projekte und Vorhaben in diesem Aufgabenfeld, die gerade in sozialen Brennpunkten besonders förderwürdig sind, müssen problemgruppenorientiert sein und das Ziel verfolgen, dass sich die jungen Menschen selbst vor Gefährdungen schützen und Verantwortung für sich selbst und ihre Mitmenschen übernehmen können. Die Aktivitäten können auch zum Ziel haben, Eltern und andere Erziehungsberechtigte sowie Institutionen, denen die Erziehung der Kinder anvertraut ist, z.B. Schulen, Horte, besser zu befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Allgemein präventive Vorhaben, die dem Aufgabenfeld der Jugendarbeit zuzurechnen sind, können jedoch nicht bezuschusst werden.