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Text gilt ab: 27.05.1991
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2154-I

Durchsagen über den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) bei Katastrophen, ähnlichen allgemeinen Gefahren und bei Sirenenfehlauslösungen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 19. April 1991, Az. I D 4-3041-1c/71

(AllMBl. S. 362)

Zitiervorschlag:

Durchsagen über den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) bei Katastrophen, ähnlichen allgemeinen Gefahren und bei Sirenenfehlauslösungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
vom 19. April 1991 Az.: ID4-3041-1c/71