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Text gilt ab: 27.05.1991

6. Waldbrandwarnung

Bei akuter Waldbrandgefahr übermittelt der Deutsche Wetterdienst – Wetteramt München – der Verkehrsmeldestelle im Polizeipräsidium Oberbayern ein entsprechendes Durchsageersuchen (Nr. 2.3).
Die Verkehrsmeldestelle gibt das Durchsageersuchen gemäß Nr. 2.2.2 weiter.