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LKV
Text gilt ab: 01.01.2002

5.   Buchung

Der einschlägige Einnahmetitel für die in Rechnung gestellten Leistungen ist dem Haushaltsplan zu entnehmen oder nach dem Gruppierungsplan festzustellen.
Verwaltungskostenzuschläge sind
entweder sofort bei Titel 271 01 zu vereinnahmen oder
zunächst bei dem für die Hauptsache einschlägigen Titel mit zu vereinnahmen und dann zum 1. Juni und 1. Dezember jeden Jahres gesammelt auf Titel 271 01 umzubuchen.