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Text gilt ab: 21.03.1983

2. Kostensenkung im Bauwesen

Der Deutsche Bundestag und der Bayerische Landtag haben sich bereits grundsätzlich mit der Frage von Standards im Bauwesen sowie des einfacheren und billigeren Bauens befasst.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat beispielsweise am 8. Oktober 1981 zur sachgerechten und flexiblen Anwendung der Entwurfsrichtlinien im Straßenbau folgenden Beschluss gefasst:
„Ausbaustandards für den Straßenbau haben Empfehlungscharakter, sie können im Rahmen sachgerechter Anwendung von den Planungsbehörden auch unterschritten werden. Der Bundesminister für Verkehr wird deshalb aufgefordert, bei den Straßenbauverwaltungen der Länder darauf hinzuwirken, dass die Anwendung der Ausbaustandards durch die Planungsbehörden, insbesondere auch durch die Gemeinden, die dafür eine Zuständigkeit haben, sinnvoll, sachgerecht und sparsam erfolgt, sodass sie zu vertretbaren Lösungen mit nicht übermäßigen Aufwendungen führt.“
Der Bayerische Landtag hat am 12. Mai 1982 folgenden Beschluss, betreffend einfacheres und billigeres Bauen, gefasst (Drs. 9/11863):
„Die Staatsregierung wird ersucht, alle Richtlinien für staatliche und staatlich geförderte Baumaßnahmen mit dem Ziel zu überprüfen und dahingehend zu ändern, dass durch ein beschleunigtes Verfahren und durch einen nachhaltigen Abbau der zwingend vorgeschriebenen Anforderungen und Standards ein einfacheres und damit billigeres Bauen ermöglicht wird.
Insbesondere sollen die Richtlinien so flexibel gestaltet werden, dass der Verwaltung ein Ermessensspielraum zur Vereinfachung verbleibt, der es ermöglicht, die Entscheidung auf die Besonderheiten des Einzelfalls abzustellen.
Ferner soll die Verwaltung ermächtigt werden, in Verwaltungsverfahren und bei der Bewilligung staatlicher Förderungen Abweichungen von den DIN-Normen zu gestatten, soweit hierdurch Sicherheitsbelange nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Die Staatsregierung wird außerdem ersucht, in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen und baupolizeiliche Vorschriften harmonisiert werden.“
Schließlich wird auf den mit Rundschreiben vom 15. Juni 1982 Az. IIZ1-4091/1-0 mitgeteilten Ministerratsbeschluss vom 25. Mai 1982 hingewiesen.
Demzufolge muss innerhalb der bayerischen Staatsbauverwaltung der Kosteneinsparung verstärkte Beachtung geschenkt werden.