Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2010

1. Allgemeines

1.1 

Der Staatsbetrieb Sonderabfalldeponien (Staatsbetrieb) ist ein kaufmännisch eingerichteter Staatsbetrieb des Freistaates Bayern nach Art. 26 Abs. 1 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO). Er trägt die Kurzbezeichnung „SAD Bayern“.

1.2 

Zum Staatsbetrieb Sonderabfalldeponien gehören die Deponien Gallenbach, Raindorf und Schwabach.

1.3 

Dem Staatsbetrieb obliegt die Bewirtschaftung der Deponien sowohl in der Deponieerrichtungs-, Ablagerungs-, Stilllegungs- und Nachsorgephase sowie deren Verwaltung.

1.4 

Der Betrieb der Sonderabfalldeponien erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung der geltenden Gesetze und insbesondere der öffentlich-rechtlichen Vorschriften für Deponien.

1.5 

Der Staatsbetrieb wird durch den Leiter und im Verhinderungsfall durch seinen Vertreter vertreten.

1.6 

Der Staatsbetrieb unterliegt der Aufsicht im Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (Staatsministerium).