Inhalt

Text gilt ab: 25.05.1998

7.  

Die Landratsämter und die Polizeidienststellen, in deren Bereich sich verwaiste oder geschlossene israelitische Friedhöfe befinden, können beim Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern (Tel. 089/98 94 42, Fax: 089/9 82 73 54) die Anschriften der Friedhofspfleger einholen.