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Text gilt ab: 25.05.1998

1.  

Die Vereinbarung von 1957 erstreckt sich auf die sog. verwaisten Friedhöfe, also Friedhöfe untergegangener jüdischer Gemeinden. Wie verwaiste Friedhöfe werden geschlossene Friedhöfe bestehender jüdischer Gemeinden behandelt. Das Gleiche gilt für zwei Drittel der Fläche offener Friedhöfe im Hinblick auf ihre Größe und die geringe Nutzung als Folge der geringen Stärke der israelitischen Kultusgemeinden. In Bayern gibt es 111 verwaiste (oder geschlossene) und 12 offene israelitische Friedhöfe.