Text gilt ab: 21.03.2003

7.  

Tritt in einer Schule eine übertragbare Krankheit auf, so kann ein klärendes Gespräch zwischen Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten, Schulleitung und Gesundheitsamt sowohl den Interessen der Betroffenen als auch dem Erfolg der notwendigen infektionshygienischen Maßnahmen förderlich sein. In welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt eine solche informative Aufklärung zweckmäßig oder notwendig ist, muss im Einzelfall beurteilt werden.