Inhalt

AR/ÜV
Text gilt ab: 01.03.2012

10. Inkrafttreten, Übergangsregelung, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2002 in Kraft. Gleichzeitig treten die Ausbildungsrichtlinien für den mittleren Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher (ARI/ÜV) vom 5. November 1974 (MABl S. 824) außer Kraft.