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AR/ÜV
Text gilt ab: 01.03.2012

7. Vorgesetzte

Vorgesetzte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind auch
a)
während des Einweisungslehrgangs bei der Bayerischen Verwaltungsschule, des dienstbegleitenden Unterrichts während der Ausbildung beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Vorbereitungslehrgangs auf die Qualifikationsprüfung bei der Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die dortigen Beauftragten sowie die beauftragten Lehrkräfte für ihre Unterrichtsveranstaltungen,
b)
während der praktischen Unterweisung die Ausbildungsleiter und Ausbilder im Rahmen ihrer Ausbildungstätigkeit.