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AR/ÜV
Text gilt ab: 01.03.2012

1. Geltungsbereich

Die Ausbildungsrichtlinien gelten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik fachlicher Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher ausgebildet werden.
Den kreisfreien Städten wird empfohlen, die Ausbildungsrichtlinien entsprechend anzuwenden.