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APrA/gtD
Text gilt ab: 01.01.1994

4 Kostenträger

4.1  Ausbildungskosten

Die Ernennungsbehörde trägt die Kosten, die anfallen
durch die Zuweisung der Anwärter zu Ausbildungsstellen,
durch die Entsendung der Anwärter zu Lehrgängen oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen, die von der obersten Ausbildungsbehörde angeordnet oder anerkannt sind,
für Ausbildungsreisen während der Zugehörigkeit zu einer Ausbildungsstelle, wenn sie nur der Ausbildung der Anwärter dienen, sowie
die Kosten der Lehrgänge und Lehrbriefe.

4.2  Sonstige Kosten

Die Ausbildungsstellen übernehmen Reisekosten, die während der Tätigkeit an einer Ausbildungsstelle zur Erledigung von Dienstaufgaben anfallen.