APrA/gtD
Text gilt ab: 01.01.1994

1 Einstellung

1.1 Antrag

Die Bewerbung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist bei der Ernennungsbehörde (§ 3)1) in deren Dienstbereich die spätere Verwendung angestrebt wird, einzureichen.
Die Ernennungsbehörde bestimmt, welche Bewerbungsunterlagen vorzulegen sind. Für die Bereiche des Staatsministeriums des Innern und des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen* sind die in der Anlage 1 aufgeführten Unterlagen in der Regel spätestens zum 1. Oktober einzureichen.

1.2 Einstellungstermin, Prüfungsjahrgang

Einstellungstermin und Beginn der Ausbildung ist regelmäßig der 1. Januar. Bei Bedarf kann eine frühere Einstellung vereinbart werden, der Vorbereitungsdienst dauert dementsprechend länger. Das Prüfungsjahr ergibt sich durch die Mindestdauer des Vorbereitungsdienstes.

1.3 Dienstantritt

Die Ernennungsbehörden weisen die Anwärter je einem Ausbildungsamt zu. Die oberste Ausbildungsbehörde ist vom Dienstantritt zu unterrichten.

* [Amtl. Anm.:] nunmehr: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
1) [Amtl. Anm.:] Die Klammerhinweise beziehen sich auf die Paragraphen der ZAPO/gtD vom 25. Oktober 1993 (GVBl S. 815).