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ARIDPol
Text gilt ab: 01.04.1983

6. Schlussbestimmungen

Diese Richtlinien treten am 1. April 1983 in Kraft. Gleichzeitig treten die vorläufigen Richtlinien über die Einberufung und Ausbildung von Polizeidienstanfängern des Freistaates Bayern (ARIDPol) vom 9. Juni 1971 (MABl S. 661) außer Kraft.
Für Dienstanfänger, die vor dem 1. April 1983 einberufen worden sind, gelten die bisherigen Vorschriften.