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Text gilt ab: 22.12.1994

1.   Zu §§ 1, 2 (Behörde, Aufgaben)

Die Verwaltungsschule der Sozialverwaltung (Verwaltungsschule – VSoV) ist eine dem Staatsministerium unmittelbar nachgeordnete Behörde. Das Staatsministerium und der Vorsitzende der Prüfungsausschüsse können der Verwaltungsschule im Rahmen der ErrichtungsVO und der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften allgemein oder im Einzelfall Aufgaben im Bereich der Ausbildung, Prüfung und Fortbildung übertragen (§ 2 ErrichtungsVO).