Text gilt ab: 01.01.2008
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Besonders schmutzbehaftete Tätigkeiten sind insbesondere
- a)
- im Gelände:
- –
- Felddienst im Rahmen der Aufgaben der Ländlichen Entwicklung,
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- sonstige Arbeiten in der freien und unbefestigten Feldflur (z.B. Entnahme von Boden- beziehungsweise Pflanzenproben, Feldbesichtigung im Rahmen der amtlichen Saatenanerkennung, der Kontrollen von Agrarförderungsmaßnahmen sowie der Cross-Compliance-Kontrollen, Bonituren von Feldbeständen).
- b)
- im Stall:
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- Bewerten und Auslese von Tieren einschließlich Feststellen von Körpermaßen und Eigenschaften (Widerristhöhe, Brustumfang, Körperlänge, Euterbeschaffenheit, Ultraschallmessungen, Anomalien),
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- Durchführen von Melkbarkeitsprüfungen einschließlich Kontrolle auf vollständiges Ausmelken beziehungsweise eigenhändiges Nachmelken.
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- Feststellung der Identität von Tieren durch Ablesen von Ohrmarkennummern oder Tätowierungen.
- –
- Kontrollen von Agrarförderungsmaßnahmen und Cross-Compliance-Kontrollen,
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- Überwachung der Leistungsprüfung durch eigenes Probemelken.
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- Beratung über Qualitätsmilcherzeugung und Überprüfung der Melkanlage,
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- Durchführung der Schwerpunktberatung „wirtschaftliche Rinderfütterung“,
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- Durchführung fachpraktischer Unterweisungen am Tier.