Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2008

1 

Beamte
der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
der Ämter für Landwirtschaft und Forsten,
der Ämter für Ländliche Entwicklung,
der Landesanstalt für Landwirtschaft,
der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau sowie
Beamte, die im Rahmen von Verwaltungshilfe zeitlich befristet bei den vorgenannten Behörden tätig sind,
erhalten an Tagen, an denen sie besonders schmutzbehaftete Tätigkeiten im Gelände oder im Stall am Tier ausüben, für den Mehraufwand, der ihnen durch diesen Dienst entsteht (z.B. Verschleiß an Bekleidung), eine Aufwandsentschädigung von 1,54 €. Für Arbeitstage, an denen die auf die vorgenannten Tätigkeiten verwendete Arbeitszeit nicht mehr als sechs Stunden beträgt, wird die Aufwandsentschädigung zur Hälfte gewährt.
Die Aufwandsentschädigung wird nur gezahlt, soweit weder Schutzkleidung noch eine besondere Entschädigung für den Verschleiß an Bekleidung zusteht.